PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Beitrag 2011 ist fällig!!!



Jan Wouters
29.03.2011, 09:51
Hallo Vereinsmitglieder,
spätestens bis zum 15.03.2011 war der Beitrag für dieses Jahr zu zahlen. Dutzende, nein Hunderte, haben bis heute nicht gezahlt - deswegen hiermit die dringende Bitte, dass Ihr bitte umgehend Eurer Verpflichtung gegenüber dem BVG nachkommt.
Überweisungen bitte wie folgt:
Seniorenabteilung 108,00 € Jahresbeitrag Konto 800045 Stadtsparkasse-Solingen
Jugendabteilung 96,00 € Jahresbeitrag Konto 516393 Stadtsparkasse-Solingen.
Nachfolgend in Auszug aus unserer Vereinssatzung. Dort ist vorgeschrieben, wie mit säumigen Beitragszahlern ab der nächsten Woche verfahren werden muß.
Jeder, der jetzt noch rasch zahlt, spart mir Arbeit, dem BVG die Portokosten und sich selbst erhebliche Unannehmlich-keiten.
Danke
Frank Müller

§ 5 Beitragspflicht

Zur Deckung der Vereinskosten und zur Schaffung eines Reservefonds hat jedes Vereinsmitglied einen Beitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. Der Beitrag wird jeweils für ein Kalenderjahr im voraus fällig und muss bis zum 15. März eines jeden Jahres dem Vereinskonto gutgeschrieben werden. Der Vorstand ist verpflichtet, säumige Mitglieder zum 1. April eines jeden Jahres schriftlich anzumahnen und bei Nichtzahlung bis zum 30. April eines jeden Jahres die gerichtliche Beitreibung der Beitragsschuld zu beantragen. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes. Die regelmäßige Beitragszahlung ist eine "Bringschuld". In dringenden Fällen kann die Mitgliederversammlung den Beschluss fassen, außerordentliche Beiträge in bestimmten Zeitabständen zu erheben. Auf Antrag kann durch Vorstandsbeschluss eine Beitragsermäßigung gewährt werden. Die Höhe der Ermäßigung soll, von Fall zu Fall beschlossen werden. Ehremitglieder sind vom Beitrag befreit. Darüber hinaus können Funktionsträger des Vereins wie Trainer oder Vorstandsmitglieder auf Beschluss des Hauptvorstandes vom Vereinsbeitrag befreit werden. Neu eingetretene Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr von zwei Monatsbeiträgen sowie den Beitrag bis zum Ende des Jahres im voraus zu entrichten.