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Thema: Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

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    Weltmeister Avatar von Georg Schubert
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    Ausrufezeichen Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

    Wir können nicht oft genug darauf verweisen :

    Detmold Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

    Der Schuldspruch eines Jugendbetreuers aus Augustdorf löst in den Vereinen heftige Empörung aus

    Detmold. Für Volker Dierk (43) war es ein ganz schwarzer Tag. Viele Jahre hatte sich der völlig unbescholtene Familienvater, der als Angestellter in einem Bielefelder Unternehmen arbeitet, in seinem Fußballverein FC Augustdorf ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert. Dafür war er sogar offiziell geehrt worden.
    Doch das alles erscheint in diesem Moment plötzlich nichts mehr wert. Das Amtsgericht Detmold spricht Volker Dierk wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig, weil er seine Pflichten bei den D-Jugend-Kreismeisterschaften im Januar 2013 in Augustdorf vernachlässigt haben soll. Als in einer Nebenhalle ein ungesichertes Tor umkippte, wurde ein kleiner Junge schwer verletzt.

    In seinem Schlusswort findet Dierk die richtigen Worte an das Opfer, das wegen der Folgen des Unfalls nicht als Zeuge aussagen kann. Der kleine Fynn-Luca "hat mein tiefstes Bedauern", sagt Dierk. Noch heute habe er dessen "markerschütternden Schreie" im Ohr.

    In diesem Fall hat es viele Nichtaufpasser gegeben"Eine eigene Schuld aber kann Dierk, der selbst den Rettungswagen rief, nicht erkennen. "Ich habe mich nicht in der Verpflichtung gesehen, alle Einrichtungsgegenstände nach DIN-Vorschriften zu kontrollieren", sagt er. "Im Verein waren sie uns auch nicht bekannt."

    Verteidiger Jann Popkes versucht ebenfalls eine Lanze für seinen Mandanten zu brechen. "In diesem Fall hat es viele Nichtaufpasser gegeben", sagt er mit einem Anflug von Ironie. Die Staatsanwaltschaft habe "mit zweierlei Maß gemessen" und zum Beispiel die unmittelbaren Betreuer des Opfers gar nicht belangt.
    Der Angeklagte Dierk sei als Trainer für die D-Jugend-Mannschaft des FC Augustdorf zuständig gewesen, er habe "seine Augen nicht überall haben" können. Nach einem solchen Urteil werde es "in Zukunft keine Sportturniere mehr geben", fürchtet Popkes, Es werde überlegt, das Urteil anzufechten.

    Eine unbewusste Fahrlässigkeit


    "Man hat es laufenlassen und es ist 100 Jahre gutgegangen, aber trotzdem trifft den Angeklagten nun eine Mitverantwortung", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. "Es war eine unbewusste Fahrlässigkeit, aber sie ist da", betonte Richter Björn Weber. Rechtsanwalt Wolfgang Stückemann, der die Interessen des Opfers im Zivilverfahren vertritt, sprach von einem "klugen Urteil".
    Ehrenamtliche Sportfunktionäre, von denen etliche die Gerichtsverhandlung verfolgt hatten, sind da allerdings völlig anderer Meinung. "Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal", empört sich beispielsweise Norbert von Dahlen, Sozialwart und Vorstandsmitglied im Post-SV Detmold. Wenn die Aufsichtspflichten von ehrenamtlichen Betreuern derart extensiv ausgelegt würden, "dann werden viele ihre Tätigkeit aufgeben", sagt von Dahlen. Personell könnten die Vereine "gar nicht leisten, was hier vom Richter gefordert wird".

    Konsequenzen für das Ehrenamt


    "Ich bin fassungslos." Mit diesen drei Worten reagierte auch Gottfried Dennebier, Vorstandsmitglied des FC Augustdorf und Vorsitzender des Fußballkreises Detmold, auf den Richterspruch. Hier habe "mit Sicherheit der Falsche vor Gericht" gestanden, sagte Dennebier. Einige Ehrenamtler im Kreis hätten schon im Vorfeld des Prozesses angekündigt, dass sie "aufhören wollen". Ein Nachwuchsturnier in Augustdorf für das kommende Wochenende werde abgesagt, auch er selbst überlege, persönliche Konsequenzen zu ziehen.
    Ein solches Urteil werde "mit Sicherheit nicht dazu beitragen, mehr Menschen für ein Ehrenamt im Sportverein zu gewinnen, sagt auch Dieter Ostertag, Justiziar im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW).
    Übungsleiter müssten zwar keine DIN-Vorschriften kennen, aber "für Verkehrssicherheit sorgen". Falls das nicht geschehe, könnten sie nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Letzteres sei im WFLV bislang aber nur ganz selten geschehen, so Ostertag.
    Geändert von Georg Schubert (23.01.2015 um 08:44 Uhr)
    Georg Schubert
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    Torunfall: Ehrenamtlicher Trainer muss büßen

    Gericht: Mann hat 2013 bei Turnier seine Sorgfaltspflicht verletzt

    Augustdorf/Detmold. Das Amtsgericht Detmold hat einen Jugendtrainer des FC Augustdorf wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er während eines Hallen-Fußballturniers seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Der Schuldspruch wird Vereine in ganz Deutschland alarmieren und Diskussionen über die Risiken des Ehrenamtes auslösen.
    Der traurige Unfall hatte sich am 12. Januar 2013 bei den Hallenkreismeisterschaften der D-Jugend in der Sporthalle des FC Augustdorf zugetragen. Als sich im Verlauf des Turniers die Mannschaft der Spvg Hagen-Hardissen in einer Nebenhalle aufwärmen wollte und ein Spieler den Ball gegen die Latte eines Handballtors schoss, fiel dieses um und verletzte den damals elf Jahre alten Fynn-Luca R. aus Lage schwer.

    Das Opfer leidet nach ärztlichen Attesten immer noch stark unter den Folgen des Geschehens, sein Hör- und sein Geschmackssinn werden dauerhaft beeinträchtigt bleiben.
    Nach den Ermittlungen hatten zum Unfallzeitpunkt, aber auch schon lange vorher, zwei Handballtore ungesichert in dem nicht abschließbaren Nebenraum gestanden. Es gab auch keinerlei Befestigungsmöglichkeiten. Auf diese Umstände stützte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Laut einer älteren DIN-Vorschrift, die alle Beteiligten aber offensichtlich nicht kannten, hätten die Tore gegeneinandergestellt und mit Ketten oder Schlössern gesichert werden müssen.
    Drei Beschuldigte, der kommunale Hausmeister, der stellvertretende Vereinsvorsitzende und der Jugendgeschäftsführer des FC Augustdorf, akzeptierten Geldauflagen zwischen 360 und 700 Euro, nach Zahlung wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Der vierte Beschuldigte, Jugendtrainer Volker Dierk (43), wollte hingegen keine Sanktion akzeptieren, weil er sich keinerlei Schuld bewusst war. Deshalb kam es gegen ihn zum Prozess. Dierk argumentierte unter anderem damit, dass er bei dem Turnier auch noch die Mannschaft des FC Augustdorf betreut habe, er sich daher um allgemeine Sicherheits- und Aufsichtsfragen unmöglich habe kümmern können.
    Richter Björn Weber sah es anders. Der Angeklagte sei "als Jugendvorstand in die Turnierorganisation verantwortlich mit eingebunden" gewesen. Insofern habe er auch die Pflicht gehabt, mögliche Gefahrenquellen zu prüfen und auszuschalten. "Ein besonnener und gewissenhafter Mensch hätte erkannt, dass zwei ungesicherte Tore in der Nebenhalle standen", sagte Weber. Die "Verantwortung und Schuld" sei zwar gering, und sie treffe auch nicht nur eine Person, bei Fragen der Sicherheit dürfe es aber "keine Rolle spielen", ob jemand im Ehrenamt tätig sei oder nicht. Das Gericht habe die Ehrenamtlichkeit aber bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt. Der Angeklagte muss eine Geldauflage von 700 Euro zahlen, eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    Verteidiger Jann Popkes hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er übte nach dem Urteil heftige Kritik. Das Ehrenamt habe "einen Dolchstoß erhalten", sagte er. Auch Vereinsvertreter äußerten sich empört.
    Georg Schubert
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