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Thema: Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

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    Weltmeister Avatar von Georg Schubert
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    Ausrufezeichen Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

    Wir können nicht oft genug darauf verweisen :

    Detmold Torunfall: Ein Urteil macht fassungslos

    Der Schuldspruch eines Jugendbetreuers aus Augustdorf löst in den Vereinen heftige Empörung aus

    Detmold. Für Volker Dierk (43) war es ein ganz schwarzer Tag. Viele Jahre hatte sich der völlig unbescholtene Familienvater, der als Angestellter in einem Bielefelder Unternehmen arbeitet, in seinem Fußballverein FC Augustdorf ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert. Dafür war er sogar offiziell geehrt worden.
    Doch das alles erscheint in diesem Moment plötzlich nichts mehr wert. Das Amtsgericht Detmold spricht Volker Dierk wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig, weil er seine Pflichten bei den D-Jugend-Kreismeisterschaften im Januar 2013 in Augustdorf vernachlässigt haben soll. Als in einer Nebenhalle ein ungesichertes Tor umkippte, wurde ein kleiner Junge schwer verletzt.

    In seinem Schlusswort findet Dierk die richtigen Worte an das Opfer, das wegen der Folgen des Unfalls nicht als Zeuge aussagen kann. Der kleine Fynn-Luca "hat mein tiefstes Bedauern", sagt Dierk. Noch heute habe er dessen "markerschütternden Schreie" im Ohr.

    In diesem Fall hat es viele Nichtaufpasser gegeben"Eine eigene Schuld aber kann Dierk, der selbst den Rettungswagen rief, nicht erkennen. "Ich habe mich nicht in der Verpflichtung gesehen, alle Einrichtungsgegenstände nach DIN-Vorschriften zu kontrollieren", sagt er. "Im Verein waren sie uns auch nicht bekannt."

    Verteidiger Jann Popkes versucht ebenfalls eine Lanze für seinen Mandanten zu brechen. "In diesem Fall hat es viele Nichtaufpasser gegeben", sagt er mit einem Anflug von Ironie. Die Staatsanwaltschaft habe "mit zweierlei Maß gemessen" und zum Beispiel die unmittelbaren Betreuer des Opfers gar nicht belangt.
    Der Angeklagte Dierk sei als Trainer für die D-Jugend-Mannschaft des FC Augustdorf zuständig gewesen, er habe "seine Augen nicht überall haben" können. Nach einem solchen Urteil werde es "in Zukunft keine Sportturniere mehr geben", fürchtet Popkes, Es werde überlegt, das Urteil anzufechten.

    Eine unbewusste Fahrlässigkeit


    "Man hat es laufenlassen und es ist 100 Jahre gutgegangen, aber trotzdem trifft den Angeklagten nun eine Mitverantwortung", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. "Es war eine unbewusste Fahrlässigkeit, aber sie ist da", betonte Richter Björn Weber. Rechtsanwalt Wolfgang Stückemann, der die Interessen des Opfers im Zivilverfahren vertritt, sprach von einem "klugen Urteil".
    Ehrenamtliche Sportfunktionäre, von denen etliche die Gerichtsverhandlung verfolgt hatten, sind da allerdings völlig anderer Meinung. "Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal", empört sich beispielsweise Norbert von Dahlen, Sozialwart und Vorstandsmitglied im Post-SV Detmold. Wenn die Aufsichtspflichten von ehrenamtlichen Betreuern derart extensiv ausgelegt würden, "dann werden viele ihre Tätigkeit aufgeben", sagt von Dahlen. Personell könnten die Vereine "gar nicht leisten, was hier vom Richter gefordert wird".

    Konsequenzen für das Ehrenamt


    "Ich bin fassungslos." Mit diesen drei Worten reagierte auch Gottfried Dennebier, Vorstandsmitglied des FC Augustdorf und Vorsitzender des Fußballkreises Detmold, auf den Richterspruch. Hier habe "mit Sicherheit der Falsche vor Gericht" gestanden, sagte Dennebier. Einige Ehrenamtler im Kreis hätten schon im Vorfeld des Prozesses angekündigt, dass sie "aufhören wollen". Ein Nachwuchsturnier in Augustdorf für das kommende Wochenende werde abgesagt, auch er selbst überlege, persönliche Konsequenzen zu ziehen.
    Ein solches Urteil werde "mit Sicherheit nicht dazu beitragen, mehr Menschen für ein Ehrenamt im Sportverein zu gewinnen, sagt auch Dieter Ostertag, Justiziar im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW).
    Übungsleiter müssten zwar keine DIN-Vorschriften kennen, aber "für Verkehrssicherheit sorgen". Falls das nicht geschehe, könnten sie nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Letzteres sei im WFLV bislang aber nur ganz selten geschehen, so Ostertag.
    Geändert von Georg Schubert (23.01.2015 um 07:44 Uhr)
    Georg Schubert
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